Anwaltskanzlei in Mallorca
- 01Umfassende Beratung beim Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien.
- 02Bearbeitung von Urkunden und Hypothekendarlehen.
- 03Überprüfung der Lastenfreiheit der Liegenschaft sowie ihrer baurechtlichen Situation.
- 04Anmeldung der Grundversorgung — Wasser, Strom usw.
- 05Vorbereitung der Kaufurkunde.
- 06Begleitung zum Notartermin, mündliche Übersetzung und Unterzeichnung mittels Vollmacht.
- 07Abrechnung der aus dem Kauf / Verkauf entstehenden Steuern (Modelo 600, Wertzuwachssteuer usw.).
- 08Zahlung der 3% an das spanische Finanzamt (Modelo 211) sowie Prüfung und Bearbeitung der Rückerstattung.
- 09Eintragung der Immobilie im zuständigen Grundbuch.
- 10Beratung, Information und Bearbeitung der steuerlichen Pflichten nach dem Kauf / Verkauf.


